Unterglasanlagen bleiben vom Gebäudemodernisierungsgesetz ausgenommen
Zusammenfassung
Die bestehenden Ausnahmeregelungen für Unterglasanlagen und Kulturräume im Gebäudemodernisierungsgesetz bleiben unverändert bestehen. Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) begrüßt diese Fortführung, da sie gartenbaulichen Produktionsbetrieben Planungssicherheit verschafft und zusätzliche bürokratische Hürden vermeidet.