K.o.-Tropfen: Opferschutz statt Abschreckung
Zusammenfassung
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) kritisiert die Pläne der Bundesjustizministerin, den Einsatz von K.o.-Tropfen bei Sexual- und Raubdelikten durch höhere Strafen härter zu bestrafen. Der Verband argumentiert, dass bereits bestehende Strafrahmen ausreichen und höhere Strafen in der Praxis keine nachweisbare Abschreckungswirkung entfalten. Stattdessen fordert der DAV, den Fokus auf wirksame Prävention, Aufklärung über Schutzmaßnahmen und die schnelle Sicherung von Beweismitteln zu legen.