PM 102 – Obergrenze für Wartungskosten technischer Gemeinschaftsanlagen?
Zusammenfassung
Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass in Gewerberaummietverträgen die formularmäßige Überwälzung von Wartungskosten für technische Gemeinschaftsanlagen ohne Kostenobergrenze wirksam ist. Im konkreten Fall wurde der Rückzahlungsanspruch des Mieters abgewiesen, da die vereinbarte Obergrenze von 10 % der Mindestmiete für Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten als zumutbar galt. Die Revision zum BGH wurde zugelassen, um die abweichende Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte zu klären.