Leitender Status kann bei längerer Freistellung entfallen
Zusammenfassung
Das Landesarbeitsgericht Hessen hat klargestellt, dass der Status eines leitenden Angestellten nicht allein aufgrund einer früheren Funktion oder vertraglichen Einordnung fortbesteht. Bei einer längeren Freistellung kann dieser Status entfallen, was für Führungskräfte erhebliche rechtliche Konsequenzen haben kann.