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Neues EU-Vergaberecht: Was der Kommissionsvorschlag für Planungsbüros bedeutet

Zusammenfassung

Die EU-Kommission plant, drei bestehende Vergaberichtlinien in einer unmittelbar geltenden Verordnung zu vereinen, was die nationalen Gestaltungsspielräume tendenziell einschränken würde. Der VBI fordert, bei Planungsleistungen die Qualität mit mindestens 80 Prozent deutlich stärker als den Preis zu gewichten, um einen echten Qualitäts- statt Preiswettbewerb zu sichern. Zudem soll der deutsche Grundsatz der Fach- und Teillosvergabe beibehalten und die angemessene Vergütung konkreter planerischer Vorleistungen klar geregelt werden.

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