BGH: Keine Vergütung für Weiterleitung von Rundfunksignalen
Zusammenfassung
Der Bundesgerichtshof hat in zwei aktuellen Urteilen klargestellt, dass die bloße öffentliche Weiterleitung von Rundfunksignalen keine Vergütungsansprüche gegenüber Verwertungsgesellschaften wie der GEMA begründet. Damit konkretisiert der BGH die Anforderungen an eine urheberrechtlich relevante öffentliche Wiedergabe von Sendungen.