SCHUPP beantragt Insolvenz in Eigenverwaltung
Zusammenfassung
Die SCHUPP GmbH & Co. KG hat beim Amtsgericht Rottweil die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung beantragt, um den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten. Der ZVK-Landesverband Baden-Württemberg rät Physiotherapiepraxen, bei größeren Bestellungen von Vorauszahlungen abzusehen und offene Lieferungen sowie Servicefragen direkt mit dem Unternehmen zu klären. Der Verband beobachtet die Entwicklung und informiert seine Mitglieder über weitere Auswirkungen auf bestehende Verträge.