Warum wir eine gesetzliche Klarstellung im Wohnungsvermittlungsgesetz benötigen
Zusammenfassung
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Hausverwalter für die Vermittlung einer von ihnen verwalteten Wohnung keinen Provisionsanspruch geltend machen können, da dies dem Wortlaut des Wohnungsvermittlungsgesetzes widerspricht. Der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen fordert daher eine gesetzliche Klarstellung, um die heutigen Strukturen professioneller Verwaltung und Vermittlung rechtssicher abzubilden.