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Allgemeinverbindlicherklärung mehrerer Tarifverträge im Gerüstbauer-Handwerk

Zusammenfassung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat mit Wirkung zum 1. Mai 2026 mehrere Tarifverträge im Gerüstbauer-Handwerk für allgemeinverbindlich erklärt, darunter Regelungen zu Sommerausfallgeld, Sozialkassenverfahren und Winterlohnausgleich. Zusätzlich gilt seit dem 1. August 2026 der Tarifvertrag zur überbetrieblichen Zusatzversorgung als allgemeinverbindlich.

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