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Keine Obergrenze für Langwaffen: VGH bestätigt Rechtsauffassung des LJV

Zusammenfassung

Das Verwaltungsgerichtshof hat bestätigt, dass Inhaber eines Jahresjagdscheins für Langwaffen und bis zu zwei Kurzwaffen grundsätzlich von einer Bedürfnisprüfung freigestellt sind. Damit setzt die Entscheidung abweichenden Behördenpraktiken klare Grenzen.

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