Zeit statt Geld: Tarifbeschäftigte des Bundes können bis zu drei freie Tage eintauschen
Zusammenfassung
Seit dem 1. Januar 2026 können Tarifbeschäftigte des Bundes bis zu drei zusätzliche freie Tage gegen einen Teil ihrer Jahressonderzahlung eintauschen. Die Nutzung setzt einen Anspruch auf mindestens fünf Zwölftel der Sonderzahlung voraus und muss bis zum 1. September des laufenden Jahres beim Arbeitgeber beantragt werden. Die freien Tage sind im darauffolgenden Kalenderjahr in Anspruch zu nehmen, wobei die Höhe der Kürzung individuell berechnet wird.