Kennarten im Dauergrünland – nur noch wenige Tage!
Zusammenfassung
Teilnehmer der Öko-Regelung 5 müssen die Meldung der ermittelten Kennarten im Dauergrünland bis zum 31. August 2026 einreichen. Eine fristgerechte Abgabe ist zwingend erforderlich, um die Förderung zu erhalten.