Einheitliche Rahmenvereinbarung für Teilhabeleistungen in bayerischen Kitas
Zusammenfassung
Seit dem 1. Juni 2026 gilt in Bayern eine einheitliche Rahmenvereinbarung für die Teilhabeleistungen in Kindertageseinrichtungen, die landesweit standardisierte Vorgaben für Ausgestaltung und Finanzierung schafft. Eine zentrale Neuerung ist die einheitliche Vergütung des heilpädagogischen Fachdienstes, die ab September 2026 bei 75 Euro pro Stunde liegt und regelmäßig angepasst wird.