Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen: Hoher Beweiswert ohne gesetzliche Vermutung
Zusammenfassung
Ordnungsgemäß ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen gelten nach dem EFZG als das wichtigste Beweismittel für krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit und besitzen einen hohen Beweiswert. Sie unterliegen jedoch keiner gesetzlichen Vermutungswirkung.