Wegeunfall zum Dönerladen: Home-Office unter Unfallversicherungsschutz
Zusammenfassung
Das Landessozialgericht Hessen hat entschieden, dass ein Wegeunfall auf dem Weg zum Kebabladen während der Mittagspause vom Home-Office aus unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen kann. Diese Rechtsprechung bezieht sich auf die Auslegung von § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII im Kontext von Home-Office-Tätigkeiten.