Neue HVTG-Regelungen: Direktvergaben bis 750.000 Euro und neue Tariftreuepflichten
Zusammenfassung
Seit dem 1. Juli 2026 gelten neue Regelungen des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG), die Direktvergaben von Bauleistungen bis 750.000 Euro ermöglichen. Ab einem Auftragswert von 20.000 Euro besteht nun eine Tariftreue- und Mindestlohnpflicht, deren Nachweis über die Präqualifizierung „Tarif“ zwingend erforderlich ist. Zur Klärung der Umsetzungsfragen lädt der Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e.V. am 31. August zu einem kostenfreien Webinar ein.