DMYV widerlegt Gerücht: Sportboote müssen Abgabe für Nord-Ostsee-Kanal zahlen
Zusammenfassung
Der Deutsche Motoryachtverband (DMYV) widerlegt das hartnäckige Gerücht, dass Sportboote auf dem Nord-Ostsee-Kanal von der Befahrungsabgabe befreit sind. Gemäß der NOK-Befahrungsabgabenverordnung besteht für alle Sportboote, die den Kanal befahren, eine eindeutige Abgabepflicht. Eine Befreiung würde nur durch eine entsprechende Änderung der Verordnung und eine offizielle Bekanntgabe der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung möglich sein.