EU-Vorschlag: Berufsgeheimnis für Steuerberater wird abgestuft
Zusammenfassung
Die EU-Kommission schlägt eine Neufassung der DAC-Richtlinie vor, die das Berufsgeheimnis für Steuerberater in ein Dreistufenmodell unterteilt und dabei zwischen Rechtsberufen mit und ohne Prozessführungsbefugnis unterscheidet. Während das Geheimnis für Anwälte umfassend geschützt bleibt, müssen andere meldepflichtige Intermediäre wie Steuerberater in Deutschland und Österreich die Existenz des Mandats offenlegen. Der Verband hinterfragt die Rechtfertigung dieser unterschiedlichen Behandlung und die Frage, warum das Berufsgeheimnis anderer Rechtsberufe ohne Prozessbefugnis weniger wertgeschätzt wird.