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Neue EU-Regeln gegen Greenwashing: SHK-Betriebe müssen ab 2026 Umweltaussagen streng belegen

Zusammenfassung

Seit dem 27. September 2026 gelten in Deutschland strengere EU-Vorgaben gegen Greenwashing, die irreführende Umweltaussagen in der Werbung untersagen. Unternehmen dürfen Begriffe wie "klimaneutral" oder "natürlich" nur verwenden, wenn sie durch unabhängige Zertifikate oder Ökobilanzen konkret nachgewiesen werden können. SHK-Betriebe sollten ihre Kommunikation sorgfältig prüfen, da Verstöße mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro oder vier Prozent des Jahresumsatzes geahndet werden.

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