BGH: Kein Vermittlungsprovision für Wohnungsvermittler mit paralleler Verwaltertätigkeit
Zusammenfassung
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 21. Mai 2026 entschieden, dass Wohnungsvermittler keine Provision verlangen dürfen, wenn sie gleichzeitig Verwalter der vermittelten Wohnung sind. Diese Regelung gilt sowohl gegenüber dem Mieter als auch dem Vermieter und hat erhebliche Auswirkungen auf die Immobilienwirtschaft.