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Was Arbeitgeber zum Erscheinungsbild am Arbeitsplatz vorgeben dürfen

Zusammenfassung

Der Essener Unternehmensverband e.V. klärt auf, inwieweit Arbeitgeber bei der Kleidung und dem Erscheinungsbild ihrer Mitarbeiter Weisungsrechte ausüben dürfen. Besonders bei extremen Temperaturen am Arbeitsplatz ist ein Strandoutfit meist nicht zulässig, obwohl es im Homeoffice akzeptiert wird. Die detaillierte rechtliche Einschätzung zu Vorgaben wie Haarlänge oder Dienstkleidung findet sich im vollständigen Artikel.

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