BGH klärt Rechtslage zu Erfolgsprovisionen und Gegenansprüchen
Zusammenfassung
Das BGH-Urteil vom 21.05.2026 klärt die Unwirksamkeit erfolgsabhängiger Vermittlungsprovisionen bei gleichzeitiger Verwaltertätigkeit. Für Immobilienunternehmen stellt sich nun die Frage, welche Einwendungen sie gegen Rückforderungsansprüche geltend machen können. Die Entscheidung beantwortet zudem weitere damit verbundene Rechtsfragen.