Stellungnahme Gastroskopie und Koloskopie als Mindestvoraussetzung der Leistungsgruppe 1 „Allgemeine Innere Medizin“ – Notwendigkeit zur Korrektur
Zusammenfassung
Der Beschluss des Leistungsgruppenausschusses vom 3. März 2026 verlangt, dass in der Leistungsgruppe 1 Allgemeine Innere Medizin neben der Gastroskopie auch die Koloskopie jederzeit vorgehalten werden muss. Die Interpretation von „jederzeit“ bedeutet praktisch, dass notfallmäßige Gastroskopien und Koloskopien auch außerhalb der Regelarbeitszeit verpflichtend vorgehalten werden müssen. Diese Regelung hat erhebliche Auswirkungen auf die Praxisorganisation und den Einsatz von Ressourcen.