DStV zur Datenschnittstelle: Standard ja, aber ohne überzogene Pflichten und Sanktionen
Zusammenfassung
Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) begrüßt die praxistauglichen Standards der neuen Buchführungsdatenschnittstellenverordnung (DSFinVBV), kritisiert jedoch weiterhin überzogene Sanktionen und neue Aufzeichnungspflichten. Der Verband fordert die Streichung von § 158 Abs. 2 Nr. 2 AO, eine klare Definition des Mindestumfangs und faire Übergangsfristen sowie ausreichende Testphasen. Ziel ist es, die Datenübermittlung zu vereinfachen, ohne die Praxis unnötig zu belasten.