C 1 – Nichtumsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Rechtsfolgen
Zusammenfassung
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie trat 2023 in Kraft und sollte bis zum 7. Juni 2026 umgesetzt werden. In Deutschland ist die Frist jedoch nicht eingehalten worden, weshalb der Verband die rechtlichen Konsequenzen erläutert. Weitere Details sind im beigefügten PDF zu finden.