Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von Anwältin reicht für Gerichtsterminverlegung aus
Zusammenfassung
Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg‑Vorpommern hat entschieden, dass die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines Prozessvertreters zwingend zur Verlegung eines Gerichtstermins führt. Dies gilt auch, wenn noch kein ärztliches Attest über eine Verhandlungsunfähigkeit vorliegt. Somit kann ein Anwalt mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einen Termin verschieben, ohne zusätzliches ärztliches Attest vorlegen zu müssen.