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Wichtige Informationen für Auszubildende mit Ausbildungsbeginn im 2. Lehrjahr 2026

Zusammenfassung

Ab dem 1. August 2026 gilt die neue Ausbildungsordnung für Bauberufe, jedoch fehlen noch vollständig überarbeitete Inhalte für das zweite Ausbildungsjahr. Auszubildende, die durch Abitur oder Vorbildung im zweiten Jahr starten wollen, sollten ihren Beginn auf den 31. Juli 2026 legen, um die alte Ordnung zu nutzen; andernfalls bleibt die Ausbildung drei Jahre lang regulär. Für eine Lehrzeitverkürzung oder frühere Prüfungsausschreibung ist die Handwerkskammer zu kontaktieren.

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