507 Verbände · >7.900 Artikel / Monat · 200+ regulatorische Themen · Täglich aktuell

Novellierung im Arbeitsschutz –  Sicherheitsbeauftragte

Zusammenfassung

Das neue Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/2748 hat die Schwelle für die Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten auf 50 Beschäftigte angehoben und berücksichtigt nun stärker die Gefährdungslage. Für Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern entfällt die pauschale Verpflichtung, jedoch sind bei besonderer Gefährdung bereits ab 21 Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte einzusetzen. Die Regelungen orientieren sich künftig stärker an den konkreten Arbeitsbedingungen und nicht mehr ausschließlich an der Unternehmensgröße.

Alle 76 Artikel zu Sozialgesetzbuch VII (SGB VII)

Andere Verbände zum Thema Sozialgesetzbuch VII (SGB VII)

Top-Themen von Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e.V. (bgvht)