PSA-Verordnung: Wenn Bademode als Schutzausrüstung reguliert wird
Zusammenfassung
Südwesttextil fordert eine praxisnahe Überarbeitung der PSA‑Verordnung, damit funktionale Textilien wie UV‑schützende Bademode nicht unnötig als persönliche Schutzausrüstung klassifiziert werden. Die aktuelle Regelung führt zu Unsicherheiten und hohen Kosten für Hersteller, da selbst geringfügige Änderungen neue Prüfungen erfordern. Ziel ist eine risikoorientierte Auslegung, die echte Schutzausrüstung von ergänzenden Schutzfunktionen unterscheidet und Innovation sowie Wettbewerbsfähigkeit stärkt.