Rechnungslegung von Krankenhäusern: Neufassung von IDW RS KHFA 1
Zusammenfassung
Der Fachausschuss für Krankenhaus-, Gesundheits- und Sozialwirtschaft (KHFA) hat die Neufassung der IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung von Krankenhäusern (IDW RS KHFA 1) verabschiedet. Die Änderungen wurden nötig, weil seit 2020 die Kosten des Pflegepersonals nicht mehr über Fallpauschalen, sondern durch ein kostendeckendes Pflegebudget und gesetzliche Anpassungen abgerechnet werden. Der aktuelle Stand (27.04.2026) ist im Heft 6/2026 der IDW Life veröffentlicht und als Print‑on‑Demand erhältlich.