Praxis-Leitfaden zu den neuen Regelungen für Frühstücksprodukte
Zusammenfassung
Ab dem 14. Juni 2026 gelten neue rechtliche Vorgaben für Frühstücksprodukte wie Honig, Marmelade und Fruchtsäfte. Der DEHOGA-Praxis-Leitfaden "Honig, Marmelade, Fruchtsäfte & Co." erläutert die Anforderungen und gibt gastgewerblichen Betrieben konkrete Hinweise, worauf sie achten müssen. Das Merkblatt ist ausschließlich für DEHOGA MV-Mitglieder verfügbar und kann nach Anmeldung heruntergeladen werden.