BVK sieht Fortschritte bei EU‑Kleinanlegerstrategie
Zusammenfassung
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt die Fortschritte bei der europäischen Kleinanlegerstrategie, nachdem COREPER II den Kompromisstext gebilligt hat und das Gesetzgebungsverfahren nun in die Abschlussphase geht. Ein generelles Provisionsverbot wurde abgewendet, sodass Vergütungen weiterhin zulässig bleiben, solange sie den Kundeninteressen dienen und ein konkreter Nutzen besteht. Der BVK wird die weitere Umsetzung genau verfolgen, insbesondere die Ausgestaltung des Kundennutzens und den europaweiten Inducement-Test, um eine flächendeckende, unabhängige Beratung zu gewährleisten.