Phantom Shares – leitende Führungskräfte
Zusammenfassung
In einem Teilurteil des LAG Baden‑Württemberg vom 19.06.2024 wurde entschieden, dass eine Führungskraft, die im Rahmen eines Performance Phantom Share Plans (PPSP) Phantom Shares geltend gemacht hat, Anspruch auf diese virtuellen Aktien hat. Das Gericht bestätigte die Gültigkeit des PPSP als Teil der variablen Vergütung und stellte fest, dass die vertraglichen Bedingungen erfüllt wurden. Damit wird klargestellt, dass Phantom Shares als legitimes Instrument der leistungsbasierten Vergütung anerkannt werden.