Entgelttransparenzrichtlinie: Umsetzung verzögert sich
Zusammenfassung
Die Bundesregierung verschiebt die Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie bis Anfang 2027, wobei zentrale Pflichten erst im Juni 2028 fällig werden. Trotzdem gilt die Richtlinie für öffentliche Arbeitgeber seit dem 8. Juni 2026 und wird voraussichtlich auch im privaten Sektor durch Gerichte stärker berücksichtigt, wodurch Unternehmen bereits jetzt Unsicherheiten erleben. Daher sollten Firmen ihre Entgeltstrukturen prüfen, mögliche geschlechtsbezogene Ungleichbehandlungen identifizieren und transparente Entscheidungsgrundlagen schaffen, um rechtliche Risiken zu minimieren.