Neuer Arzneiliefervertrag zum Sprechstundenbedarf ab 1. Juli 2026 | lav-nds
Zusammenfassung
Der Landesapothekerverband Niedersachsen e.V. (LAV) und die gesetzlichen Krankenkassen haben einen neuen, kassenartenübergreifenden Arzneiliefervertrag für Sprechstundenbedarf ab 1. Juli 2026 abgeschlossen, der die bisherige komplexe Struktur ersetzt und eine einheitliche, bürokratiearme Versorgung für niedersächsische Vertragsärztinnen und -ärzte sicherstellt. Der Vertrag legt unter anderem eine gestaffelte Vergütung für Impfstoffe fest und übernimmt Vorrangsregelungen bei Fertigarzneimitteln, um Effizienz und Qualität zu erhöhen. Durch die Verlängerung der Friedenspflicht bis Juni 2026 wird ein vertragsloser Zustand vermieden und die Versorgung auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten stabil gehalten.