Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Zusammenfassung
Das Soldatenentschädigungsgesetz (SEG) sieht eine regelmäßige Anpassung der Leistungen vor, die sich an der Entwicklung der gesetzlichen Renten orientiert. Für Juli 2026 wird eine Erhöhung um 4,24 % vorgesehen, sodass die meisten Geldleistungen des SEG ebenfalls um diesen Prozentsatz steigen. Besonders betroffen ist die Ausgleichszahlung (früher Grundrente), die für anerkannte Schädigungsfolgen ab GdS 30 monatlich gezahlt wird.