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Gehaltsgebundene Kosten: Zuschlagsätze ab 1. April 2026

Zusammenfassung

Der Artikel erläutert die neuen Zuschlagsätze für gehaltsgebundene Kosten ab 1. April 2026, die bei der Abrechnung von Bauleitern und Polieren nach tatsächlicher Arbeitszeit oder Kalenderzeit gelten. Für die Berechnung nach produktiver Arbeitszeit wird ein Zuschlag von 71,95 % auf das Gehalt angewendet, während bei der Kalkulation über die gesamte Kalenderzeit ein Zuschlag von 37,81 % verwendet wird. Die Beispiele zeigen, wie die Kosten für einen Polier in Abrechnungen und Baustellengemeinkosten ermittelt werden.

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