Antragsfrist Strompreiskompensation endet am
Zusammenfassung
Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) hat bekannt gegeben, dass die Frist zur Beantragung der Beihilfe für indirekte CO₂-Kosten – auch als Strompreiskompensation (SPK) bezeichnet – für das Abrechnungsjahr 2025 am 17. August 2026 endet. Unternehmen, die in diesem Zeitraum ihre Stromkosten kompensieren lassen wollen, müssen bis zu diesem Datum einen Antrag stellen. Nach Ablauf der Frist können keine weiteren SPK-Anträge mehr für das Jahr 2025 berücksichtigt werden.