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Ausländische Arbeitnehmer. Ausländerzentralregister

Zusammenfassung

Seit dem 1. Juli 2024 werden die Vorabzustimmungen zum Aufenthaltstitel für ausländische Arbeitnehmer digital im Ausländerzentralregister (AZR) abgelegt und dem Arbeitgeber über seinen BA‑Account zur Verfügung gestellt. Ab Ende Juli 2026 sollen weitere Entscheidungen wie Saison- oder Kurzzeitbeschäftigungsgenehmigungen ebenfalls digital im AZR hinterlegt werden, wodurch ein gedrucktes Original entfällt. Visastellen und Ausländerbehörden können künftig direkt auf die Dokumente im AZR zugreifen, was den Verwaltungsaufwand für Arbeitgeber reduziert.

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