Autistische Anwältin muss sich ärztlich begutachten lassen
Zusammenfassung
Die Anwaltskammer hat einer autistischen Anwältin, die durch ungewöhnliches Verhalten auffiel und mehrfach gegen den Willen ihrer Mandanten prozessierte, angeordnet, sich ärztlich begutachten zu lassen. Der Bundesgerichtshof bestätigte diese Anordnung und verlangte ein ärztliches Gutachten über ihren Gesundheitszustand. Durch ihr Verhalten verursachte sie unnötige Gerichts- und Rechtsanwaltskosten.