Ladeinfrastruktur im Handel: Kabinettsbeschluss zum GEIG setzt auf Praxisnähe
Zusammenfassung
Der Kabinettsbeschluss zur Novelle des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) erhöht die Flexibilität beim Aufbau von Ladeinfrastruktur, indem er eine leistungsbasierte Erfüllungsoption einführt. Außerdem wird stärker zwischen Neubauten und Bestandsgebäuden unterschieden, um die Praxisnähe zu verbessern.