Berliner Vergabegesetz: Aufbruch mit angezogener Handbremse – Bauindustrieverband Ost e. V.
Zusammenfassung
Der Bauindustrieverband Ost e.V. begrüßt die ersten Änderungen des Berliner Vergabegesetzes, insbesondere die Erhöhung der Wertgrenzen für Bauleistungen von 50.000 auf 500.000 Euro, sieht jedoch weiterhin Verbesserungsbedarf bei starren Vergabeverfahren und zusätzlichen Bürokratieelementen. Der Verband fordert mehr Flexibilität bei der Losbildung, ein Bestbieterprinzip und die Beibehaltung des gesetzlichen Mindestlohns als einzige Lohnuntergrenze, um öffentliche Investitionen schneller umzusetzen. Diese Reformen sollen laut BIVO die Planung und Bauausführung in Berlin beschleunigen, um dringend benötigte Infrastrukturausbauprojekte voranzutreiben.