GEIG: HDE begrüßt mehr Praxisnähe beim Ausbau der Ladeinfrastruktur
Zusammenfassung
Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßt das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG). Das Gesetz legt neben der Anzahl der Ladepunkte auch qualitative Erfüllungsoptionen basierend auf der bereitgestellten Ladeleistung fest. Zudem wird zwischen Neubauten und Bestandsgebäuden hinsichtlich des Ambitionsniveaus differenziert.