Bundesrat stimmt Lärmschutz-Ausnahme für Public-Viewing zu
Zusammenfassung
Der Bundesrat hat die Lärmschutz-Ausnahme für Public-Viewing im Rahmen der Fußball-Weltmeisterschaft beschlossen. Damit können Veranstalter öffentliche Bildschirme nutzen, ohne die üblichen Lärmschutzbestimmungen zu verletzen. Die Entscheidung soll den Zuschauerkomfort erhöhen und gleichzeitig die Einhaltung der Lärmschutzgesetze gewährleisten.