Bundesrat stimmt Lärmschutz-Ausnahme für Public-Viewing bei Fußball-WM zu
Zusammenfassung
Der Bundesrat hat der Regierungsverordnung zugestimmt, die befristete Ausnahmen vom Lärmschutz für Public-Viewing bei der Fußball-Weltmeisterschaft ermöglicht. Dadurch können öffentliche Liveübertragungen unter freiem Himmel bis in die Nachtstunden stattfinden, was besonders für Gastronomen und ihre Gäste von Vorteil ist. Die Verordnung gilt bis zum 31. Juli 2026, während der DEHOGA weiterhin auf dauerhafte Regelungen für die Außengastronomie drängt.