Entfernung von Google-Bewertungen ist Rechtsdienstleistung!
Zusammenfassung
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat entschieden, dass das Entfernen von Google-Bewertungen als Rechtsdienstleistung gilt. Dadurch wird klarer geregelt, wer berechtigt ist, solche Bewertungen zu löschen und welche rechtlichen Vorgaben einzuhalten sind. Die Entscheidung soll Betrieben helfen, ihr Online-Reputationsmanagement besser zu steuern.