Wassersport auf dem Rhein bei Bingen weiterhin erlaubt
Zusammenfassung
Wassersportler dürfen das Naturschutzgebiet Fulder Aue und Ilmen Aue am Rhein zwischen Bingen und Rüdesheim weiterhin nutzen, da das saisonale Befahrensverbot nicht auf die Sommerzeit ausgeweitet wird. Der Streit zwischen Naturschützern und Wassersportlern über ein ganzjähriges Verbot wurde durch eine rechtliche Prüfung aufgehoben, weil die zuständige Behörde nicht befugt war. Das Bundesverkehrsministerium hat daher entschieden, das Befahrensverbot nur für die Wintermonate zu behalten.