Kein Nachtschichtzuschlag für Spätschicht
Zusammenfassung
Ein Arbeitnehmer verlangte Zuschläge für Arbeitsstunden in der Spätschicht und berief sich auf die tarifvertragliche Regelung zur Nachtschichtarbeit. Das Landesarbeitsgericht Thüringen wies die Klage ab, indem es klar zwischen bloßer Nachtarbeit und echter Nachtschichtarbeit unterschied. Damit wurde die Grenze für tarifliche Zuschläge bei Schichtbetrieb definiert.