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IVD-Service zum Start der Grillsaison: Was auf Balkon, Terrasse und im Garten erlaubt ist

Zusammenfassung

Der Immobilienverband Deutschland erklärt, dass Grillen im eigenen Garten oder auf dem Balkon nicht pauschal erlaubt ist, sondern von den konkreten Umständen und der Rücksichtnahme auf Nachbarn abhängt. Gerichte haben in Einzelfällen die Häufigkeit und Intensität von Grillrauch begrenzt, wobei bis zu vier Grillabende pro Monat oder Jahr als zulässig gelten können. Eigentümergemeinschaften und Vermieter dürfen das Grillen, insbesondere mit Holzkohle, durch angemessene Regelungen im Mietvertrag oder in der Hausordnung einschränken, während Elektro- und Gasgrills meist zulässig bleiben, sofern keine unzumutbaren Beeinträchtigungen entstehen.

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