Sonderregelung für verkaufsoffene Sonntage am Zweibrücken Fashion Outlet: Handelsverband BTE fordert unverzüglich Aufhebung der „Lex-Outlet“
Zusammenfassung
Das Oberlandesgericht Zweibrücken hat die Durchführungsverordnung, die dem Fashion Outlet zusätzliche verkaufsoffene Sonntage erlaubte, für verfassungswidrig und damit nichtig erklärt. Der BTE fordert nun die sofortige Aufhebung dieser Regelung, da sie zu einer ungerechten Umsatzabfluss für Einzelhändler im ZFO führt. Die Entscheidung soll die Gleichbehandlung des stationären Handels sichern.